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Die EmpCo-Richtlinie erklärt: die neuen EU-Regeln für grüne Werbeaussagen

2. Juli 2026 · Sjoerd de Kreij

Compliance Marketing Green Claims

Die EmpCo-Richtlinie ist das EU-Gesetz, das vages Umweltmarketing verbietet. Ab dem 27. September 2026 dürfen Sie ein Produkt im EU-Verbrauchermarketing nicht mehr grün, umweltfreundlich oder klimaneutral nennen, wenn Sie das nicht unter strengen Bedingungen belegen können. Formal handelt es sich um die Richtlinie (EU) 2024/825 zur Stärkung der Verbraucher für den grünen Wandel. Informell ist es das Ende beiläufiger grüner Claims.

Bis zu dieser Frist sind es jetzt weniger als drei Monate. Hier lesen Sie, was die Richtlinie sagt, wen sie trifft und was zu tun ist. In klarer Sprache, von Marketer zu Marketer.

Marketingmanagerin an einem hellen Schreibtisch, die Produktverpackungen mit grünen Öko-Labels prüft und die Aussagen mit einem Dokument auf ihrem Laptop abgleicht

Was ist die EmpCo-Richtlinie?

EmpCo ist eine Änderung der EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken, des Gesetzes, das irreführende Werbung in Europa seit 2005 verbietet. EmpCo nimmt diese allgemeine Regel und macht sie konkret für Greenwashing: Umweltaussagen kommen auf die schwarze Liste der Praktiken, die immer unlauter sind — ohne Einzelfallprüfung.

Der offizielle Text der Richtlinie (EU) 2024/825 ist für EU-Recht überraschend gut lesbar. Der Kern passt in einen Satz aus der neuen schwarzen Liste:

Die Behauptung, dass ein Produkt aufgrund der Kompensation von Treibhausgasemissionen eine neutrale, verringerte oder positive Auswirkung auf die Umwelt hat, ist verboten.

Diese eine Zeile beendet „klimaneutral“, wie es die meisten Unternehmen verwendet haben. Kompensationen kaufen und ein Neutralitätssiegel aufs Produkt drucken funktioniert nicht mehr. Dieselbe schwarze Liste verbietet generische Umweltaussagen wie „umweltfreundlich“ oder „grün“, wenn Sie keine anerkannte hervorragende Umweltleistung nachweisen können, und sie verbietet Nachhaltigkeitssiegel, die nicht auf einem Zertifizierungssystem beruhen oder von einer Behörde festgelegt wurden.

Der Gedanke dahinter ist einfach. Die EU will, dass Verbraucher grünere Produkte kaufen. Das funktioniert nur, wenn grüne Claims etwas bedeuten. Also müssen die Claims verschwinden, die nichts bedeuten.

Ab wann gilt die EmpCo-Richtlinie?

Zwei Daten sind wichtig, und sie werden ständig verwechselt.

  1. 27. März 2026: die Umsetzungsfrist. Jeder EU-Mitgliedstaat musste EmpCo bis zu diesem Datum in nationales Recht überführen. Dieses Datum liegt hinter uns.
  2. 27. September 2026: das Anwendungsdatum. Ab diesem Tag gelten die Regeln für Ihr tatsächliches Marketing in jedem EU-Markt.

Die Zeit zwischen den beiden Daten ist keine Schonfrist für Marketingteams. Sie war dafür da, dass Regierungen nationale Regeln und Sanktionen aufsetzen. Ihre Frist ist das zweite Datum — und sie gilt für alles, was ein Verbraucher an diesem Tag sehen kann, auch für Seiten, die Sie vor Jahren veröffentlicht haben.

Der Weg zur EmpCo-Durchsetzung

Jeder veröffentlichte Claim muss konform sein

Ab diesem Datum gelten die Regeln für Ihre Anzeigen, Produktseiten, Verpackungen und Social Posts. Auch für Inhalte, die vor Jahren veröffentlicht wurden und noch live sind. Wenn ein EU-Verbraucher sie sehen kann, fallen sie in den Anwendungsbereich.

Der unbequeme Teil dieser Zeitleiste: Die meisten Unternehmen haben Jahre an Inhalten im Anwendungsbereich und einen einzigen Sommer, um damit umzugehen. Die aktiven Kampagnen zu korrigieren ist ein Nachmittag Arbeit. Jede grüne Aussage über Tausende Live-Seiten, PDFs und Produktlistungen hinweg zu finden ist die eigentliche Aufgabe.

Für wen gilt die EmpCo-Richtlinie?

EmpCo gilt für alle, die Produkte oder Dienstleistungen an EU-Verbraucher vermarkten. Daraus folgen drei Dinge, und jedes davon überrascht irgendwen:

  • Nicht-EU-Unternehmen sind im Anwendungsbereich. Die Regeln folgen dem Verbraucher, nicht der Firmenadresse. Wenn Ihr Webshop nach Deutschland liefert, muss Ihr auf Deutschland gerichtetes Marketing konform sein — egal ob Sie in Amsterdam, London oder Austin sitzen.
  • Jede Branche ist im Anwendungsbereich. MiFID II betrifft nur die Finanzbranche, und MiCA betrifft nur Krypto. EmpCo erfasst jedes Verbraucherprodukt und jede Dienstleistung mit einer Umweltaussage: Mode, Lebensmittel, Reisen, Elektronik, Energie, Software.
  • Alle verbraucherorientierten Kanäle sind im Anwendungsbereich. Produktseiten, Verpackungen, Social Posts, Newsletter, Influencer-Briefings, die Nachhaltigkeitsseite, die seit 2021 niemand angefasst hat. Wenn ein Verbraucher es sehen kann, zählt es.

Die einzige saubere Ausnahme ist reine B2B-Kommunikation. Und selbst die ist enger, als sie klingt, denn die meisten „B2B“-Websites sind öffentlich und damit für Verbraucher sichtbar.

Was verbietet EmpCo konkret?

Die Richtlinie ändert den Status der gängigsten grünen Marketing-Praktiken. Hier die Kurzfassung:

Aussage, die Sie heute machenStatus ab 27. Sep. 2026
„Umweltfreundlich“, „grün“, „natürlich“, „nachhaltig“ ohne NachweisAls generische Aussage verboten, außer bei nachgewiesener anerkannter hervorragender Umweltleistung
„Klimaneutral dank Kompensation“Für Produkte generell verboten, unabhängig von der Qualität der Kompensation
Selbst erfundenes Nachhaltigkeitssiegel oder -labelVerboten, außer es beruht auf Drittzertifizierung oder wurde behördlich festgelegt
„Klimaneutral bis 2030“ ohne PlanVerboten, außer mit klaren, überprüfbaren Verpflichtungen und regelmäßiger unabhängiger Kontrolle
„Mit 30 % recyceltem Polyester“ (korrekt, konkret)Erlaubt, wenn es stimmt und nicht mehr suggeriert, als es aussagt

Generische grüne Aussagen, die die EmpCo-Richtlinie verbietet, orange durchgestrichen — umweltfreundlich, grün, klimaneutral und klimapositiv — während die konkrete Aussage 85 Prozent recycelter Karton mit einem Häkchen besteht

Beachten Sie das Muster in der letzten Zeile. Konkrete, überprüfbare, ehrliche Aussagen bleiben legal. EmpCo verbietet kein grünes Marketing. Es verbietet grüne Unschärfe. Ein Unternehmen, das seine Verpackungsemissionen tatsächlich um 40 % gesenkt hat, kann genau das sagen — mit Belegen — und hebt sich damit künftig von Wettbewerbern ab, die gar nichts Unverbindliches mehr sagen dürfen.

Das lohnt sich, nervösen Stakeholdern immer wieder zu sagen: Für Unternehmen mit echter Umweltarbeit dahinter ist EmpCo ein Wettbewerbsvorteil.

Umformulierungen, die EmpCo überstehen

Am schnellsten bekommt man ein Gefühl für die neuen Regeln, wenn man dieselbe Aussage vorher und nachher sieht:

  • „Umweltfreundliche Verpackung“ wird zu „Verpackung aus 85 % recyceltem Karton, in allen EU-Papierströmen recycelbar.“
  • „Klimaneutrale Lieferung“ wird zu „In 12 Städten mit Elektrofahrzeugen geliefert. Für andere Strecken weisen wir die tatsächlichen Emissionen pro Bestellung aus.“
  • „Unsere nachhaltige Kollektion“ wird zu „Diese Kollektion verwendet GOTS-zertifizierte Bio-Baumwolle“ — mit dem Zertifikat einen Klick entfernt.

Dieselben Produkte, dieselbe Umweltarbeit. Der Unterschied: Jede umformulierte Aussage ist konkret, überprüfbar und ehrlich in ihren Grenzen. Wenn sich eine Aussage nicht so umformulieren lässt, lautet die Antwort von EmpCo: Dann sollte sie gar nicht gemacht werden.

Worin unterscheidet sich EmpCo von der Green-Claims-Richtlinie?

Kurze Antwort: EmpCo ist Gesetz, die Green-Claims-Richtlinie hat es nie geschafft. Beide starteten als Paket. EmpCo verbietet die schlimmsten Praktiken; die Green-Claims-Richtlinie hätte detaillierte Nachweisregeln und eine Vorabprüfung von Claims durch unabhängige Prüfer ergänzt. Nach heftigem politischem Gegenwind zog die Europäische Kommission den Green-Claims-Vorschlag 2025 zurück.

Viele Artikel aus der Zeit um 2024 beschreiben noch beide als kommendes Recht — was in Planungsmeetings für echte Verwirrung sorgt. Für Ihre Roadmap 2026 zählt nur EmpCo, und auf den zweiten Schuh zu warten ist keine Strategie. Der Schuh wurde zurückgezogen.

Welche Strafen drohen bei Verstößen?

Die Sanktionen werden pro Land festgelegt, weil EmpCo über nationales Verbraucherrecht wirkt. Rechnen Sie mit dem üblichen Instrumentarium: Anordnungen, Kampagnen zurückzuziehen, Bußgelder und öffentliche Nennung durch die Aufsicht. Bei weitverbreiteten Verstößen, die Verbraucher in mehreren Mitgliedstaaten betreffen, erlauben die EU-Verbraucherschutzregeln Bußgelder von mindestens 4 % des Jahresumsatzes.

Das unmittelbarere Risiko für die meisten Marken ist aber nicht das Bußgeld, sondern die Beschwerde. Verbraucherorganisationen und Wettbewerber können Verstöße vom ersten Tag an melden — und Greenwashing-Beschwerden geben hervorragende Schlagzeilen ab. Eine einzige beanstandete Aussage kann die Reputation mehr kosten, als eine Behörde je verlangen würde.

Wie bereiten sich Marketingteams vor dem 27. September 2026 vor?

Was Sie nicht gefunden haben, können Sie nicht korrigieren. Jedes ernsthafte EmpCo-Projekt beginnt als Inventurproblem und endet als Prozessproblem. Das Playbook:

  1. Inventarisieren Sie jede live geschaltete Umweltaussage. Nicht nur Kampagnen. Produktseiten, Kategorietexte, Verpackungstexte, alte Blogposts, PDFs, App-Store-Beschreibungen, Marktplatz-Listungen. Diesen Schritt unterschätzen Teams um eine Größenordnung.
  2. Triagieren Sie die generischen Begriffe. Suchen Sie in allen Märkten nach „grün“, „öko“, „natürlich“, „nachhaltig“, „klima“, „bewusst“ und ihren lokalen Varianten. Jeder Treffer wird entweder präzisiert, belegt oder gelöscht.
  3. Streichen Sie kompensationsbasierte Neutralitätsclaims. Formulieren Sie sie um auf das, was Sie in Ihrer Wertschöpfungskette tatsächlich getan haben. „Klimaneutral“ wird zu „Wir haben die Produktionsemissionen seit 2020 um 40 % gesenkt“ — mit den Daten dahinter.
  4. Prüfen Sie jedes Siegel und Label. Alles Selbsterfundene fliegt raus. Alles Zertifizierte braucht das Zertifikat in der Akte und verlinkt.
  5. Setzen Sie ein Gate vor neue Inhalte. Einmal aufräumen bringt nichts, wenn die Kampagne im nächsten Quartal dieselben Claims wieder einführt. Jedes neue Asset braucht einen Compliance-Check vor der Veröffentlichung — in dem Tempo, in dem Marketing tatsächlich arbeitet.

Schritt 1 und 2 sind genau das, wofür massenhafte Content-Audits existieren. Jedes Live-Asset gegen eine Richtlinie wie EmpCo zu scannen ist das, was Typetones Marketing-Compliance-Plattform macht — in Stunden statt Quartalen. Unsere Seite zur EmpCo-Richtlinie zeigt, wie sich die Regeln der Richtlinie in automatisierte Prüfungen übersetzen. Schritt 5 ist ebenso eine Workflow- wie eine Tooling-Frage; Freigabeprozesse, bei denen ein Mensch die letzte Entscheidung trifft, halten die Rechtsabteilung ruhig, ohne jeden Social Post zu einem Zwei-Wochen-Projekt zu machen.

Wie auch immer Sie es organisieren: Starten Sie jetzt mit der Inventur. Der September fällt mitten in die Q4-Kampagnenplanung, und Teams, die EmpCo als September-Problem behandeln, werden ihre Claim-Bereinigung im geschäftigsten Quartal des Jahres machen.

Das größere Bild: Grüne Claims sind erst der Anfang

EmpCo folgt einem Muster. Die EU hat Finanzwerbung reguliert, dann Krypto-Marketing und jetzt Umweltaussagen. Die Richtung ist jedes Mal dieselbe: Marketingaussagen brauchen Belege, und die Beweislast liegt beim Unternehmen, das die Aussage macht.

Die Übersicht der Europäischen Kommission zu den Regeln für nachhaltigen Konsum macht deutlich, dass dies eine langfristige Agenda ist — mit Haltbarkeitskennzeichnung und Recht-auf-Reparatur-Regeln auf derselben Schiene. Jede neue Richtlinie als einmalige Hauruck-Aktion zu behandeln skaliert nicht. Aussagen als Daten zu behandeln, die fortlaufend gegen die für Sie geltenden Richtlinien geprüft werden, skaliert.

Das ist die eigentliche Lektion von EmpCo für Marketingteams. Die Bereinigung der grünen Claims ist das Projekt dieses Jahres. Inhalte, die jedes Audit überstehen, sind das dauerhafte Ziel.

Frequently asked questions

Gilt die EmpCo-Richtlinie auch für Unternehmen außerhalb der EU?

Ja, wenn Sie an EU-Verbraucher vermarkten. EmpCo knüpft an das Marketing an, nicht an den Sitz des Unternehmens. Ein US- oder UK-Unternehmen, das über einen Webshop, einen Marktplatz oder einen lokalen Vertrieb in die EU verkauft, muss dieselben Regeln für Umweltaussagen einhalten wie ein EU-Unternehmen.

Dürfen wir unser Produkt noch 'klimaneutral' nennen, wenn wir Kompensationen kaufen?

Nein. Ab dem 27. September 2026 ist es im EU-Verbrauchermarketing verboten, auf Basis der Kompensation von Treibhausgasemissionen zu behaupten, ein Produkt habe eine neutrale, verringerte oder positive Klimawirkung. Sie dürfen weiterhin über echte Emissionsminderungen in Ihrer eigenen Wertschöpfungskette und über Kompensationsprojekte selbst kommunizieren — solange Sie daraus keinen Neutralitätsclaim auf Produktebene machen.

Ist die EmpCo-Richtlinie dasselbe wie die Green-Claims-Richtlinie?

Nein. EmpCo ist verabschiedetes Recht, das ab September 2026 gilt. Die Green-Claims-Richtlinie war ein separater Vorschlag, der detaillierte Nachweis- und Vorabprüfungsregeln ergänzt hätte, wurde aber 2025 von der Europäischen Kommission zurückgezogen. EmpCo ist der Rahmen, der tatsächlich gilt.

Gilt EmpCo für B2B-Marketing?

EmpCo ändert das EU-Verbraucherrecht und erfasst daher Business-to-Consumer-Marketing. Reine B2B-Kommunikation fällt nicht darunter. In der Praxis verschwimmt die Grenze schnell: Eine öffentliche Website, ein Social Post oder eine Broschüre, die Verbraucher sehen können, ist verbraucherorientiert — auch wenn Ihre Käufer Unternehmen sind.

Was gilt unter EmpCo als generische Umweltaussage?

Jede pauschale grüne Aussage, die nicht auf demselben Medium präzisiert wird, etwa umweltfreundlich, grün, natürlich, klimafreundlich oder nachhaltig. Solche Aussagen sind nur erlaubt, wenn Sie eine anerkannte hervorragende Umweltleistung nachweisen können, zum Beispiel mit einem EU-Ecolabel, oder wenn Sie direkt an der Stelle der Aussage klar angeben, worauf sie sich bezieht.

Müssen wir auch alte Inhalte von vor September 2026 korrigieren?

Ja. Die Regeln gelten für alles, was Verbraucher ab dem 27. September 2026 sehen können — nicht nur für das, was Sie nach diesem Datum veröffentlichen. Ein Blogpost aus 2022 mit einem uneingeschränkten 'klimaneutral'-Claim fällt genauso in den Anwendungsbereich wie eine neue Kampagne. Alte Seiten, PDFs und Produktlistungen brauchen also dieselbe Bereinigung.

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